Rechtsprechung
BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
- IWW
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 611 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 BetrVG, § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Ausgleich für Betriebsratstätigkeit in der schichtfreien Zeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds; Das Normenverständnis des in § 37 Abs. 3 BetrVG geregelten Freizeitausgleichs; Differenzierung zwischen beruflicher Freistellung und Freizeitausgleich ...
- bag-urteil.com
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
- Betriebs-Berater
Freizeitausgleich für Betriebsratsmitglied
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Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
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Betriebsratstätigkeit; Freizeitausgleich
- rechtsportal.de
Ausgleich für Betriebsratstätigkeit in der schichtfreien Zeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds
- datenbank.nwb.de
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsratstätigkeit - und der Freizeitausgleich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klage auf Stundengutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich - Freistellung in vorheriger Schicht - Erfüllung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Freizeitausgleich für Betriebsratssitzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Freizeitausgleich für Betriebsratssitzung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Ca 6849/15
- ArbG Düsseldorf, 30.03.2016 - 3 Ca 6849/15
- LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 392/16
- BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Papierfundstellen
- NZA 2019, 1497
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine Gutschrift von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17) .
Insoweit lässt der Antrag aber bei gebotener, auf die Ermöglichung einer Sachentscheidung gerichteten Auslegung (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 17, BAGE 158, 31; 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 22, BAGE 154, 337) den Inhalt der vom Kläger begehrten Entscheidung erkennen.
Auch hinsichtlich dieser Daten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos und kann bei fehlerhaften Angaben eine Berichtigung verlangen (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 15; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 34, BAGE 158, 31; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 20) .
Fällt die Betriebsratstätigkeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds in dessen schichtfreie Zeit, wird sie daher aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 36, BAGE 158, 31; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 87; zur Tätigkeit eines Wahlvorstands BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 80, 54) .
Betriebsratstätigkeit liegt nicht nur dann "außerhalb der Arbeitszeit" iSv. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn sie zusätzlich zu der durch Arbeitsleistung oder erforderliche Betriebsratstätigkeit bereits ausgefüllten vertraglichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds geleistet wird (so im Ergebnis bereits BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 35 ff., BAGE 158, 31; 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 23 ff.) .
(1) Stellt der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied mit Rücksicht auf eine zu erwartende außerhalb der Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit in der vorherigen Schicht frei, erfolgt dies regelmäßig aufgrund einer aus § 37 Abs. 2 BetrVG folgenden rechtlichen Verpflichtung, denn ein Betriebsratsmitglied, das an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teilnimmt und dem es deswegen unmöglich oder unzumutbar ist, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, hat insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung (BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 22, BAGE 158, 31; 7. Juni 1989 - 7 AZR 500/88 - zu 3 der Gründe, BAGE 62, 83) .
Da der Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 3 BetrVG erst nach der Nachtschicht infolge der außerhalb der Arbeitszeit erbrachten Betriebsratstätigkeit entstanden ist und erfüllbar wurde, war es der Beklagten nicht möglich, die Freistellung rückwirkend durch Arbeitsbefreiung in der der Betriebsratstätigkeit vorausgegangenen Nachtschicht zu gewähren (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 41, BAGE 158, 31) .
- BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit …
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine Gutschrift von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12;… 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17) .Auch hinsichtlich dieser Daten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos und kann bei fehlerhaften Angaben eine Berichtigung verlangen (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 15; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 34, BAGE 158, 31; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 20) .
Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 19; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .
- BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16
Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine Gutschrift von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12;… 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17) .
Auch hinsichtlich dieser Daten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos und kann bei fehlerhaften Angaben eine Berichtigung verlangen (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 15; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 34, BAGE 158, 31; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 20) .
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Betriebsratstätigkeit liegt nicht nur dann "außerhalb der Arbeitszeit" iSv. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn sie zusätzlich zu der durch Arbeitsleistung oder erforderliche Betriebsratstätigkeit bereits ausgefüllten vertraglichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds geleistet wird (so im Ergebnis bereits BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 35 ff., BAGE 158, 31; 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 23 ff.) .Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 19; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .
- BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 193/88
Betriebsrat: Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
An der gegenteiligen Auffassung in den Entscheidungen vom 15. Februar 1989 (- 7 AZR 193/88 - zu 2 der Gründe) und vom 7. Juni 1989 (- 7 AZR 597/88 - zu II der Gründe) hält der Senat nicht fest.So hat der Senat etwa in der Entscheidung vom 15. Februar 1989 (- 7 AZR 193/88 -) den vom klagenden Betriebsratsmitglied geltend gemachten Freizeitausgleichsanspruch für eine außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegende samstägliche Heimreise von einer dreitägigen auswärtigen Betriebsräteversammlung mit der Begründung abgelehnt, die Betriebsräteversammlung habe an den Tagen vor der Heimfahrt jeweils nicht die volle Arbeitszeit von acht Stunden in Anspruch genommen.
- BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 500/88
Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf bezahlte …
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
(1) Stellt der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied mit Rücksicht auf eine zu erwartende außerhalb der Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit in der vorherigen Schicht frei, erfolgt dies regelmäßig aufgrund einer aus § 37 Abs. 2 BetrVG folgenden rechtlichen Verpflichtung, denn ein Betriebsratsmitglied, das an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teilnimmt und dem es deswegen unmöglich oder unzumutbar ist, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, hat insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung (BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 22, BAGE 158, 31; 7. Juni 1989 - 7 AZR 500/88 - zu 3 der Gründe, BAGE 62, 83) . - BGH, 11.11.1983 - V ZR 150/82
Zur Beurkundungspflicht bei Kaufpreisvorauszahlungsanrechnung
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Eine Leistung vor der Entstehung des Anspruchs führt nur dann zu dessen Erfüllung nach § 362 Abs. 1 BGB, wenn die Parteien eine entsprechende Anrechnungsabrede getroffen haben (vgl. BGH 11. November 1983 - V ZR 150/82 - zu II 1 der Gründe) . - BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14
Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen …
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Die Norm gewährt keinen Anspruch auf Vergütung von Betriebsratstätigkeit, sondern berücksichtigt, dass bei Betriebsratstätigkeit während der Freizeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG besteht und schafft dafür einen Ausgleich (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 15, BAGE 125, 242) und zwar grundsätzlich dergestalt, dass an einem anderen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang gewährt wird (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 255/14 - Rn. 16) . - BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Die Norm gewährt keinen Anspruch auf Vergütung von Betriebsratstätigkeit, sondern berücksichtigt, dass bei Betriebsratstätigkeit während der Freizeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 BetrVG besteht und schafft dafür einen Ausgleich (BAG 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 15, BAGE 125, 242) und zwar grundsätzlich dergestalt, dass an einem anderen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang gewährt wird (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 255/14 - Rn. 16) . - BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto
Auszug aus BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) . - BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat
- BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung …
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94
Wahlvorstandstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
- BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen
- LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 392/16
Zulässigkeit der Gewährung von Freizeit in Vorgriff auf eine …
- BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 597/88
- BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19
Arbeitszeitkonto - Zeitgutschrift
Da das Arbeitszeit- und Entgeltkonto den Vergütungsanspruch verbindlich bestimmt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung (vgl. BAG 15. Mai 2019 - 7 AZR 396/17 - Rn. 14) . - BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 491/19
Arbeitsbefreiung für Personalratstätigkeit - Teilnahme an einer Sitzung des …
a) Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 13; 15. Mai 2019 - 7 AZR 396/17 - Rn. 11; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31) . - BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20
Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung
Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 16. September 2020 - 7 AZR 491/19 - Rn. 18; 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 13; 15. Mai 2019 - 7 AZR 396/17 - Rn. 11; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31) . - LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 77/21
Ausgleichsansprüche des Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 , Abs. 3 und Abs. …
Zu Recht gehen hier beide Parteien davon aus, dass nach neuerer und gut begründeter Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.05.2019, Az. 7 AZR 396/17, juris) die Betriebsratstätigkeit nicht nur dann "außerhalb der Arbeitszeit" i.S.v. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegt, wenn sie zusätzlich geleistet wird.